Die Änderung erfolgt auf Drängen des Europäischen Parlaments selbst und steht im Einklang mit dem Bern-Abkommen, das den Schutzstatus des Wolfs in Europa kürzlich herabgestuft hat. Auf Vorschlag der Europäischen Kommission sollen nun auch die EU-Regeln entsprechend angepasst werden.
Nach dieser Anpassung erhalten die EU-Länder mehr Spielraum bei der Verwaltung ihrer Wolfspopulationen. Ziel ist es, die Zahl der Wölfe zu kontrollieren. Durch den streng geschützten Status ist die Zahl der Wölfe in Europa auf 20.000 angewachsen. Dennoch müssen die EU-Länder weiterhin sicherstellen, dass der Wolf günstige Lebensbedingungen hat und nicht beeinträchtigt wird.
Die EU-Länder können außerdem wählen, den Wolf in ihren nationalen Gesetzen weiterhin als streng geschützte Art zu betrachten. In diesem Fall könnten auf nationaler Ebene strengere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Zudem können die Länder ihre Politik so an „spezifische regionale Gegebenheiten“ anpassen.
Die Europäische Kommission reichte den Vorschlag beim Europäischen Parlament ein. Dafür musste die Habitatrichtlinie geändert werden. Diese ist eine wichtige Säule der europäischen Naturschutzpolitik. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Biodiversität und schutzbedürftige Lebensräume zu bewahren und bei Bedarf wiederherzustellen.
Der Anhang der Habitatrichtlinie enthält Listen von Tierarten mit ihrem Schutzstatus, basierend auf dem Bern-Abkommen und der Bonner Konvention. Der Wolf ändert somit seinen Status von „streng geschützt“ zu „geschützt“. Wölfe kommen derzeit an vielen Orten in Europa vor, was den Erfolg der europäischen Naturschutzpolitik zeigt.

