Die Genehmigung des Kommissionsberichts erfordert eine qualifizierte Mehrheit: Mindestens fünfzehn EU-Länder mit zusammen 65 Prozent der EU-Bevölkerung müssen zustimmen. Die politische Rechnung gestaltet sich jedoch schwierig, da die Meinungen zur Umverteilung von Asylsuchenden und zur Höhe der finanziellen Beiträge stark auseinandergehen.
Das neue Gesetz regelt unter anderem, dass Asylanträge bereits bei EU-Büros außerhalb der EU-Länder gestellt werden können und dass Asylsuchende (während der Bearbeitung ihres Antrags) vorübergehend in Aufnahmezentren außerhalb der EU-Grenzen untergebracht werden können. Italien hatte im vergangenen Jahr bereits versucht, dies selbst umzusetzen, was jedoch im Widerspruch zur aktuellen EU-Regelung steht und von EU-Richtern rückgängig gemacht wurde.
Die Verzögerung hat Kritik im Europäischen Parlament ausgelöst. Die Europaabgeordnete Birgit Sippel, Hauptverhandlerin des Migrationspakts, verlangt von der Kommission eine Erklärung für die verpasste Frist. Sie hat auf eine Sondersitzung des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten gedrängt, um die Auswirkungen einer möglichen Verzögerung zu erörtern.
Auch unter den EU-Ländern steigt die Spannung. Polen und Ungarn lehnen die verbindliche Solidaritätsregelung ab, während Belgien angekündigt hat, keine neuen Asylsuchenden aufzunehmen, sondern nur finanziell beizutragen.
Der Bericht der Kommission soll bestimmen, welche EU-Länder unter Migrationsdruck stehen und wie viele Asylsuchende „anderswo“ umverteilt werden müssen. Diese EU-Analyse basiert auf der Anzahl der Asylanträge, erteilten Status und verfügbaren Aufnahme Kapazitäten.
Die Länder können wählen, wie sie sich beteiligen: Asylsuchende aus belasteten Ländern aufnehmen, 20.000 Euro pro nicht umverteilter Person zahlen oder sich an operativer Unterstützung beteiligen, etwa für Aufnahmezentren oder administrative Bearbeitung. Dies ist im im Jahr 2024 angenommenen Migrations- und Asylpakt festgelegt.
Inzwischen hat die Europäische Kommission eine neue Liste von sieben sogenannten „sicheren Ländern“ vorgestellt: Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien. Dadurch können Anträge von Asylsuchenden aus diesen Ländern eher abgelehnt und sie in diese Länder zurückgeschickt werden.
Menschrechtsorganisationen kritisieren diese Liste scharf. Laut Gruppen wie EuroMed Rights sind Länder wie Tunesien, Ägypten und Marokko keineswegs sicher, da dort schwere Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Die Kommission hält jedoch daran fest, dass die Liste die Rechte von Asylsuchenden nicht einschränkt und für ein harmonisiertes europäisches System notwendig ist.

