Flüchtlingsorganisationen haben bereits gewarnt, dass die EU das Asylrecht „zur Seite legt“. Sie weisen darauf hin, dass die neuen Regeln es ermöglichen, Asylsuchende „vorübergehend“ (solange die Antragstellung administrativ bearbeitet wird) in Lagern außerhalb des EU-Gebiets unterzubringen, beispielsweise in nordafrikanischen Ländern oder Balkanstaaten.
Die italienische Ministerpräsidentin Meloni hat dies bereits versucht und solche Lager einrichten lassen, doch dies wurde vom Europäischen Gerichtshof rückgängig gemacht.
Die Europäische Union macht es künftig möglich, Asylsuchende ohne langwierige Prüfverfahren zurückzuschicken. Auch wird ermöglicht, Migranten in Drittstaaten abzuschieben. Dadurch wird der Weg geebnet, Asylverfahren außerhalb der Grenzen der EU abzuwickeln.
Laut Befürwortern ist das Ziel, Verfahren zu beschleunigen und Klarheit zu schaffen. Durch schnellere Bewertung der Anträge können Personen, die keinen Schutzanspruch haben, früher zurückgeschickt werden.
Die Abstimmung erfolgte mit Unterstützung einer Koalition aus zentristisch-rechten und (radikal) rechten Fraktionen. Gemeinsam bildeten sie eine Mehrheit, die die Reform durch das Parlament brachte.
Gegner aus progressiven Fraktionen stimmten dagegen und übten scharfe Kritik. Sie befürchten, dass der neue Ansatz zu einer Aushöhlung fundamentaler Rechte führt.
Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen sprechen von einer gefährlichen Verschiebung in der europäischen Asylpolitik. Ihrer Ansicht nach wird es Nicht-Europäern erschwert, tatsächlich Schutz innerhalb der Europäischen Union zu erhalten.
Sie warnen, dass die Verlegung von Asylsuchenden in Drittstaaten zu Situationen führen kann, in denen Menschen weniger Rechtsschutz genießen. Zudem besteht die Befürchtung, dass Verantwortlichkeiten außerhalb der EU abgeschoben werden.
Befürworter betonen, dass die Regeln notwendig sind, um das Asylsystem kontrollierbar zu halten. Sie argumentieren, dass die Mitgliedstaaten mehr Kontrolle über Migrationsströme erhalten müssen.
Mit der Zustimmung des Parlaments ist ein weiterer Schritt bei der Reform der europäischen Asylpolitik getan. Später in diesem Jahr müssen sich die EU-Länder und das Parlament noch über viele Details der Umsetzung einigen. Dabei ist auch die Frage offen, ob EU-Länder Asylsuchende voneinander übernehmen oder sich anteilig an den Kosten beteiligen müssen.
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