Die Verschiebung betrifft zwei wichtige Gesetze: die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Beide Regelungen würden Unternehmen verpflichten, ausführlicher über ihre gesellschaftlichen und ökologischen Praktiken sowie deren Folgen zu berichten. Zudem würden Unternehmen künftig mitverantwortlich für Missstände bei ihren Zulieferern und Abnehmern in ihren weltweiten Handelsketten gemacht.
Durch die Verschiebung der Einführung dieser Regelungen entsteht Zeit, die praktischen Folgen erneut zu prüfen. Einige Europaabgeordnete und EU-Länder sind der Meinung, dass die Vorschläge zu viele Anforderungen an Unternehmen stellen. Sie weisen darauf hin, dass vor allem kleine und mittelständische Unternehmen Schwierigkeiten mit den administrativen Belastungen haben, die die Gesetze mit sich bringen.
Der Vorschlag zur „Stop-der-Uhr“-Maßnahme wurde im Parlament von einer breiten Mehrheit unterstützt. Gleichzeitig betonten einige Mitglieder, dass eine Verschiebung nicht bedeuten dürfe, dass die europäischen Ambitionen im Bereich Nachhaltigkeit aufgegeben werden. Sie riefen zu einer sorgfältigen Abwägung zwischen wirtschaftlicher Umsetzbarkeit und gesellschaftlicher Verantwortung auf. Andere Fraktionen hingegen sprechen offen vom „Zurückdrehen des Green Deal“.
Auch europäische Unternehmen haben gemischte Gefühle. Einerseits begrüßen viele Unternehmen die zusätzliche Verschiebung, weil sie mehr Zeit zur Anpassung erhalten. Andererseits sorgen Unklarheiten und sich ändernde Regeln für langfristige Unsicherheit. Unternehmen wollen vor allem wissen, woran sie sind.
Die Europäische Kommission erhält nun Raum, beide Gesetze anzupassen oder zu verfeinern. Kommissare können mit dieser zusätzlichen Zeit neue politische Leitlinien erarbeiten, die besser zur wirtschaftlichen Lage in Europa passen. Befürworter sehen darin Chancen, die europäische Wirtschaft besser zu unterstützen, ohne der Nachhaltigkeit zu schaden. Gegner sagen hingegen, dass es sich lediglich um „zusätzliche Überlegungszeit“ handele, nicht um „neue Entscheidungen“.
Die Verschiebung erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die Europäische Union ihre Stellung als wirtschaftliche Großmacht stärken will. Der ehemalige EU-Kommissar Mario Draghi empfahl kürzlich, dass Europa zwischen den Machtblöcken China und USA entschlossener agieren müsse. Laut Draghi besteht Bedarf an klaren Prioritäten und weniger komplexen Regelungen für Unternehmen.
Vorläufig bedeutet die Abstimmung im Parlament, dass Unternehmen noch nicht den zusätzlichen Anforderungen der CSRD und CSDDD entsprechen müssen. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob die Verschiebung zu Anpassungen der Regelungen führt und ob die EU tatsächlich eine Kursänderung im Spannungsfeld zwischen Nachhaltigkeit und wirtschaftlichem Wachstum einleitet.

