Es handelt sich um eine Reform des sogenannten EU-Visums-Aussetzungsmekanismus. Dieser wird bei Einwohnern von 61 Ländern angewendet, die visumfrei in den Schengen-Raum reisen dürfen. Sie dürfen sich hier für einen Kurzaufenthalt von maximal neunzig Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten. Die Europäische Kommission darf die Visumspflicht wieder einführen, wenn es „Sicherheitsprobleme“ gibt.
Die bestehenden Voraussetzungen für das visumfreie Reisen bleiben bestehen, es kommen jedoch neue Ablehnungsgründe hinzu. Dabei geht es um hybride Bedrohungen (zum Beispiel, wenn Nicht-EU-Länder Migranten einsetzen, um Einfluss auf die EU auszuüben).
Künftig wird auch stärker auf Verstöße gegen die UN-Charta, internationale Menschenrechte oder die Nichtbeachtung von Urteilen internationaler Gerichte geachtet. All diese Ergänzungen sollen eine abschreckende Wirkung erzielen, so das Europaparlament.
Darüber hinaus kann Brüssel nun gegen Bürger von Nicht-EU-Ländern vorgehen, die über einen „Umweg“ Zugang zu den Schengenländern erhalten haben, weil sie in einem EU-Land einen „goldenen Pass“ erworben haben, indem sie große Investitionen in jenes Land getätigt haben. Auf diesem Weg haben viele russische Oligarchen und Kriminelle unter anderem über Zypern und Malta Zugang zu den EU-Ländern erlangt.
Um zu verhindern, dass Drittländer ihre Vereinbarungen brechen, erhält die EU mehr Handlungsspielraum, um die Befreiung für bestimmte Regierungsbeamte und Amtsträger auszusetzen, die für Menschenrechtsverletzungen oder andere Vergehen einer Regierung verantwortlich sein können.
Nach Ansicht des niederländischen VVD-Europaabgeordneten Malik Azmani ist die verabschiedete Gesetzgebung notwendig, „um schneller und auch effektiver reagieren zu können, wenn visumfreies Reisen in die Europäische Union missbraucht wird.“ Die Welt verändert sich und wir müssen mitgehen.
Mitverfasserin Tineke Strik (GroenLinks-PvdA) steht diesem neuen Schritt kritisch gegenüber, ist jedoch auch zufrieden. „Ich freue mich, dass es dem Europaparlament gelungen ist, eine Menschenrechtsklausel aufzunehmen, durch die die EU visumfreie Reisen von Diplomaten im Falle schwerwiegender Verstöße gegen internationale Menschenrechte oder humanitäres Recht aussetzen kann.“

