Ein wichtiger Bestandteil ist, dass Anträge von Personen aus Ländern, die als „sicher“ gelten, schneller geprüft und abgelehnt werden können. Die dahinterstehende Idee ist, dass dadurch die Verfahren kürzer werden können. Es handelt sich dabei unter anderem um Antragsteller aus Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko, Tunesien und Kosovo.
Was genau „sicher“ bedeutet und wie oft die Liste der sicheren Länder zwischendurch angepasst werden kann, ist noch unklar.
Außerdem wird künftig eine Rolle spielen, wohin jemand „vorübergehend“ weitergeleitet werden kann, während auf die Bearbeitung des Asylantrags gewartet wird. Es geht um Pläne, bei denen Antragsteller in ein sicheres Land außerhalb der EU geschickt werden können, auch wenn es nicht das Herkunftsland ist.
Wie kontrolliert wird, ob jemand in diesem vorübergehenden Aufnahmeland tatsächlich Schutz erhält, wurde nach Ansicht von Kritikern noch nicht ausgearbeitet.
Ein zweiter Bestandteil des nun von EU-Ministerinnen und -Ministern sowie EU-Politikerinnen und -Politikern gebilligten Vorschlags ist die Rückführung: das schnellere Abschieben von Personen, die kein Aufenthaltsrecht erhalten haben. Nach Angaben der Europäischen Kommission kehren „drei von vier“ abgelehnten Asylbewerbern nach einer Ablehnung nicht in ihr eigenes Land zurück. Dies soll sich laut den Plänen ändern.
Dafür werden härtere Mittel genannt, wie das längere Festhalten in Erwartung der Abreise, strengere oder längere Einreiseverbote sowie neue Pflichten für undokumentierte Personen, die das Land verlassen müssen. Welche Garantien in solchen Situationen gelten und wie die Aufsicht organisiert wird, sei nach Ansicht von Kritikern noch nicht festgelegt.
Menschenrechte und Rechtsschutz sind ein wiederkehrender Streitpunkt. Es werden Bedenken zu Haft, Abschiebung und dem Abschieben in Länder außerhalb der EU genannt, während zugleich betont wird, dass Rechte respektiert werden müssen. In einzelnen Punkten fehlen noch genaue Erläuterungen, wie dies in der Praxis umgesetzt wird.
Politisch ist das Einwanderungspaket umstritten: Die zentristisch-rechten und konservativen Fraktionen erhielten Unterstützung von radikalen oder extrem rechten Parteien, was seitens liberaler und zentristisch-linker Fraktionen Kritik und Vorwürfe über eine „Zusammenarbeit rechts“ hervorrief. Gleichzeitig betonen Befürworterinnen und Befürworter, dass eine strengere Politik notwendig sei, um die Migration zu kontrollieren.
Die EU-Staaten sind sich noch nicht über einen wichtigen Bestandteil der neuen Vorgehensweise einig: die Verteilung der Unterbringung zugelassener Asylbewerber auf die 27 EU-Länder. Einige EU-Länder wollen keine Asylbewerber aus anderen EU-Ländern übernehmen. In diesem Fall sollen solche Verweigerer an den Kosten der Unterbringung von Asylbewerbern in diesen anderen EU-Ländern beteiligt werden.

