Kernenergie und Erdgas können in der Europäischen Union ebenfalls als grüne Energieformen betrachtet werden. Das Europaparlament hat vergangene Woche einem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, der eine Liste enthält, auf der diese Energieformen künftig als nachhaltig gelten können.
Dadurch können EU-Länder weiterhin Subventionen für Investitionen in beide Energieformen gewähren und so die Klimaziele von Paris erreichen. Kernenergie ist CO2-neutral, und Erdgas verursacht weniger CO2-Emissionen.
Im Europaparlament wurde eine Entschließung eingebracht, um diesen Vorschlag abzulehnen, doch diese Entschließung scheiterte – bis auf einige Dutzend Stimmen –. Durch diese Abstimmung ist nun der Weg frei für mehr Erdgas und Kernenergie in der EU.
„Es ist ein verhängnisvolles Signal an Investoren und den Rest der Welt, dass die EU fossiles Gas ab jetzt als nachhaltige Investition anerkennt. Dieser Plan stammt darüber hinaus noch aus der Zeit vor dem russischen Einmarsch in die Ukraine. Er steht im Widerspruch zu der dringenden Forderung, von russischem Gas unabhängig zu werden“, so der niederländische Europaabgeordnete Bas Eickhout (GroenLinks).
Auch bei Paul Tang, Sprecher der Sozialdemokraten (PvdA), ist die Enttäuschung groß: „Diese Abstimmung ist ein schmerzhafter und beschämender Rückschritt für Europa als Vorreiter im Kampf gegen den Klimawandel. Indem wir diesen Plan der Europäischen Kommission annehmen, institutionalisieren wir Greenwashing in bislang nicht gekanntem Ausmaß. Europa verwandelt sich dadurch vom Klimaführer zum Klimanachzügler.“
Obwohl Erdgas und Kernenergie nun formal Teil der Taxonomie für nachhaltige Investitionen sind, haben die Regierungen von Luxemburg und Österreich bereits angekündigt, den Beschluss vor den Europäischen Gerichtshof anzufechten.
Eickhout, der Vorsitzender des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments ist, hält diesen Fall aufgrund juristischer Analysen, die belegen, dass der Beschluss gegen das ursprüngliche Taxonomiegesetz verstößt, für aussichtsreich. Damit wird es noch lange Zeit rechtliche Unsicherheit zu diesem umstrittenen Beschluss geben.

