Die CO₂-Abgabe an der Grenze soll nicht nur für Basismaterialien und Rohstoffe gelten, sondern auch für eine lange Reihe von Endprodukten, in denen unter anderem Stahl und Aluminium verarbeitet sind. Das Europäische Parlament geht damit über den Vorschlag der Europäischen Kommission hinaus. Die endgültige Position wurde mit 464 Stimmen dafür, 50 dagegen und 159 Enthaltungen angenommen.
Wettbewerb
Der Vorschlag wurde vom niederländischen S&D-Europaabgeordneten Mohammed Chahim vorbereitet, der Berichterstatter für die Überarbeitung des Kohlenstoff-Grenzmechanismus CBAM ist. Mit der Erweiterung will Straßburg verhindern, dass europäische Produzenten gegenüber billigeren ausländischen Konkurrenten aus Ländern ohne Umwelt- und Klimagesetze benachteiligt werden.
Auch die Regeln gegen die Umgehung der Importabgabe sollen verschärft werden. Das Parlament will schneller eingreifen können, wenn kleine Produktanpassungen verwendet werden, um die Abgabe zu umgehen. Gleichzeitig sollen normale Geschäftsentscheidungen zur Senkung der Produktionskosten von dieser strengeren Vorgehensweise ausgenommen bleiben.
Promotion
Entschädigung
Darüber hinaus will das Parlament einen vorübergehenden Fonds für europäische Produzenten einrichten, die auf Exportmärkten mit Unternehmen konkurrieren, die in ihrem Nicht-EU-Land keine vergleichbare CO₂-Bepreisung zahlen müssen. Das Parlament möchte diese finanzielle Unterstützung von 2027 bis einschließlich 2029 bereitstellen. Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, den Fonds später beginnen zu lassen.
Die Düngemittelbranche erhält dabei besondere Aufmerksamkeit. Das Europäische Parlament will, dass europäische Düngemittelfabriken und Landwirte, die mit höheren CO₂-Kosten konfrontiert sind, ebenfalls für Unterstützung in Frage kommen. Unter anderem sollen Harnstoff, Ammoniumnitrat und Ammoniumsulfat in die Liste der Produkte aufgenommen werden, für die Unterstützung möglich wird.
Nicht ganz kostenlos
Zeitgleich wird in Brüssel über Anpassungen des europäischen Systems (ETS) verhandelt, in dem Unternehmen für ihre Emissionen zahlen müssen. Die Europäische Kommission möchte Hunderte Millionen zusätzliche Emissionsrechte bereithalten und die Anzahl der verfügbaren Rechte langsamer reduzieren. Dadurch könnten die Kosten für energieintensive Unternehmen gesenkt werden.
Das Parlament wählt bei einem Teil davon eine begrenztere Erweiterung. Derzeit werden alle Emissionsrechte über einer Grenze von 400 Millionen letztlich gestrichen. Die Kommission wollte von dieser Praxis abgehen und die Rechte als Puffer behalten. Das Parlament möchte die Streichung beibehalten, aber die Grenze ab Februar 2027 auf 650 Millionen anheben.
Klimapolitik
Damit laufen zwei große Reformen der europäischen CO₂-Klimapolitik parallel. Beim CBAM-Importzoll entscheidet sich das Parlament für eine Ausweitung auf mehr Produkte und strengeren Schutz gegen Umgehungen. Beim Emissionshandel sucht es nach mehr Spielraum für Unternehmen, ohne die von der Kommission vorgeschlagene Lockerung vollständig zu übernehmen.
Die Änderungen sind noch nicht endgültig. Über die Erweiterung von CBAM und die Anpassungen des Emissionshandelssystems muss das Parlament weiter mit der Europäischen Kommission und den EU-Ländern verhandeln. Dabei stehen sowohl die Kosten für die europäische Industrie und Landwirtschaft als auch Investitionen zur Verringerung der CO₂-Emissionen im Mittelpunkt.

