Immer mehr Mitglieder des Europäischen Parlaments scheinen sich auf die Seite der Fluggesellschaften zu stellen, wenn es darum geht, für annulierte Flüge Gutscheine zu vergeben, anstatt Bargeld zurückzuzahlen.
Eine Mehrheit im Verkehrsausschuss stimmt mit vielen EU-Regierungen überein, dass es angesichts der schwierigen finanziellen Lage nicht klug ist, die Fluggesellschaften in dieser Corona-Krise zur Rückzahlung zu zwingen. Doch EU-Verbraucherorganisationen und auch der Verbraucherausschuss des EP halten an den gesetzlich festgelegten Verpflichtungen fest.
Nach EU-Recht können Fluggesellschaften den Kunden die Wahl zwischen einem anderen Flug, einem Gutschein oder der Rückzahlung anbieten. Es obliegt dem Passagier zu entscheiden, welche Option er akzeptiert. Die Möglichkeit eines anderen Fluges ist aktuell aufgrund der weltweiten Auswirkungen des Virusausbruchs nicht realisierbar.
Etwa zwanzig EU-Länder unterstützten vergangene Woche einen Plan, von den derzeitigen rechtlichen Regelungen abzuweichen und strikte Kriterien für Reisegutscheine anzuwenden. Fluggesellschaften üben nun Druck auf die Europäische Kommission aus, das Gesetz vorübergehend zu ändern, damit Gutscheine legal an Passagiere ausgegeben werden können, statt Geld. Die Unterstützung von rund zwanzig EU-Regierungen könnte die Kommission dazu bewegen, die Regeln anzupassen.
Eine solche Gesetzesänderung unterliegt den üblichen Verfahren, bei denen die Kommission nur dann einen Vorschlag einreicht, wenn die Positionen der Europaabgeordneten und der EU-Minister weitgehend mit ihren eigenen Ansichten übereinstimmen, bevor sie sich zur Ausarbeitung eines endgültigen Gesetzestexts treffen.
Es ist klar, dass Kommissarin für Verkehr Adina Vălean zunächst abwarten will, welche Haltung der Verkehrsausschuss des EP am 11. Mai einnimmt und ob diese anschließend von der Mehrheit des Parlaments unterstützt wird.
Die tschechische Europaabgeordnete Dita Charanzová, Koordinatorin der liberalen Renew-Gruppe im Ausschuss für Verbraucherschutz (IMCO), erklärte, dass „es uns Jahre gekostet hat, die Verbraucherrechte in Europa aufzubauen, insbesondere im Bereich Reisen, und wir dürfen sie jetzt nicht zerstören.“
Gleichzeitig wies Charanzová aber auch auf die Notwendigkeit hin, den Reisensektor zu unterstützen und schlug EU-weite Kriterien für Gutscheine vor, darunter eine Verfallsdauer von sechs Monaten, Insolvenzschutz sowie die Anforderung, dass die Gutscheine einen höheren Wert haben müssen als der ursprüngliche Ticketpreis. Sie betonte auch, dass staatliche Beihilfen für Fluggesellschaften Verpflichtungen enthalten müssen, die Rückzahlungsanforderungen einzuhalten.
Barbara Thaler von der EVP, die an der Koordinierung der Arbeiten im Verkehrsausschuss (TRAN) beteiligt ist, erklärte, dass „wir der Ansicht sind, dass entschlossenes Handeln nötig ist und eine staatlich unterstützte Gutscheinlösung der beste Kompromiss zu sein scheint“.
Sozialistische und demokratische Europaabgeordnete gehen vorsichtiger mit der Idee um, die Regeln für Verbraucherrechte abzuschwächen, und wollen sicherstellen, dass Ausnahmen und Gutscheine selbst einer strengen zeitlichen Begrenzung unterliegen. Im EU-Parlament gibt es weiterhin Widerstand, insbesondere von TRAN-Vorsitzender Karima Delli (Grüne), die wiederholt betont hat, „dass Passagiere nicht doppelte Opfer des Coronavirus sein dürfen“.

