Österreich hat diese Woche die Führung bei dem Versuch übernommen, die Einführung der EU-Abholzungsverordnung (EUDR) bis Ende 2026 auszusetzen. Das Land erhielt Unterstützung von fünfzehn Mitgliedstaaten, darunter Italien und Polen, die mehr Zeit fordern, um die komplexen Regeln umzusetzen.
Die Europäische Kommission hatte vor zwei Wochen einige Anpassungen vorgeschlagen, um die Umsetzung zu erleichtern. Kleine Unternehmen sollten bis Ende 2026 eine Verschiebung erhalten, während große Unternehmen bereits in diesem Jahr die Vorgaben erfüllen müssten. Die Kommission bezeichnete diese Verschiebung als Versuch, eine Überlastung des IT-Systems und administrative Chaos zu vermeiden.
Kritiker aus der Wirtschaft argumentieren jedoch, dass diese Anpassungen die Situation komplizierter machen. Durch unterschiedliche Fristen und Verpflichtungen würden Lieferketten in administrativen Anforderungen verstrickt. Nach Ansicht der Holzindustrie und des Landwirtschaftsdachverbands drohe die EUDR in einem – so ihre Bezeichnung – bürokratischen Desaster ohne wirtschaftlichen Nutzen zu enden.
Inzwischen hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments beschlossen, den Vorschlag für eine teilweise Aussetzung beschleunigt zu behandeln. In der letzten Novemberwoche wird darüber abgestimmt, ohne ausführliche Beratungen. Die Entscheidung wird richtungsweisend für den politischen Kurs der Angelegenheit sein.
Da der Ministerrat noch keine Position bezogen hat, befindet sich die Kommission in einer schwierigen Lage. Brüssel riskiert politischen Schaden, wenn der Prozess ins Stocken gerät, während EU-Länder und Unternehmen Klarheit über die Umsetzung des Gesetzes verlangen.
Demgegenüber steht eine wachsende Front von Umweltorganisationen. Unter anderem WWF, Greenpeace und die Rainforest Alliance fordern, dass die EU am ursprünglichen Inkrafttretensdatum festhält. Sie warnen, dass das Anhalten der Uhr die Glaubwürdigkeit der europäischen Umweltpolitik untergräbt.
Das Gesetz verpflichtet Importeure von Kakao, Kaffee, Palmöl, Vieh, Holz und Gummi, nachzuweisen, dass ihre Produkte keine Abholzung verursachen. Die EUDR gilt als Weltneuheit im Handelsrecht und soll den europäischen Konsum von der Zerstörung von Wäldern entkoppeln.

