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Vorab mehr Sicherheit für Einkommen kleiner Milchviehhalter

Iede de VriesIede de Vries
In allen EU-Ländern wird es für Molkereien verpflichtend, im Voraus schriftliche Verträge mit Milchviehhaltern über einen Mindestpreis für ihre gelieferte Milch abzuschließen. Damit kann der Marktmacht der großen Milchverarbeiter gegenüber kleinen einzelnen Milchbauern ein Ende gesetzt werden.
Kleine Milchviehhalter fordern mehr Sicherheit durch verpflichtende Verträge.Foto: EU

Verpflichtende Verträge sind in mehreren skandinavischen und nord-europäischen Ländern bereits üblich, da die Milchbauern ihre Milch über Genossenschaften und Kollektive vermarkten, wodurch sie nicht gegeneinander ausgespielt werden können. 

Nachträglich

In vielen osteuropäischen und südeuropäischen Ländern hingegen ist der Milchmarkt in der Hand von ein oder zwei großen aufkaufenden Milchverarbeitern, oft privatisierten ehemaligen Staatsunternehmen. Dort müssen die Bauern abwarten, was sie am Ende des Jahres für ihre gelieferte Milch erhalten. EU-Länder werden künftig verpflichtet sein, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und diese auch online zu veröffentlichen, damit sie für vertragliche Vereinbarungen genutzt werden können. 

Kleine Bauern

Die französische Europaabgeordnete Céline Imart (EVP), die Berichterstatterin zu diesem Thema war, erklärte, dass viele kleine Bauern in einigen ehemaligen Ostblockstaaten sich weiterhin in einer unhaltbaren Lage befinden, obwohl ihre Länder längst Teil der EU sind. Sie wies darauf hin, dass es dadurch faktisch immer noch kein „level playing field“ in der europäischen Milchindustrie gebe.

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Am Dienstag stimmte das Europäische Parlament in Straßburg einer sogenannten Milch- und Lebensmittel-Omnibus-Richtlinie zu, um die Unternehmerposition von Lebensmittelherstellern zu stärken. Dabei ging es vielfach um einkommensbezogene Aspekte, aber auch um die Verbesserung ihrer Position in der Lebensmittelkette „vom Bauernhof bis zum Teller“.

Fleisch und Laborfleisch

Es wird nicht nur mehr Klarheit über die Auswirkungen landwirtschaftlicher Produkte geben, sondern auch über verschiedene Fleischarten. Das Europaparlament definiert Fleisch künftig als „essbare Teile von Tieren“ und will eine Liste mit Begriffen einführen, die ausschließlich für Fleischprodukte vorgesehen sind. 

So wird zwischen echtem Fleisch und Laborfleisch unterschieden, das im Labor oder künstlich aus Zellen gezüchtet wird. Das soll klarer machen, was Laborfleisch und was tierisches Fleisch ist. Die neuen Regeln klären außerdem die Verwendung der Begriffe „ehrlich“ und „fair“ in der Produktion landwirtschaftlicher Produkte.

Etiketten

Es werden auch Kriterien eingeführt, unter denen „regionale Kennzeichnung“ erlaubt ist. Wenn ein Produkt zum Beispiel zur Entwicklung einer Region oder des ländlichen Raums beiträgt oder Werbung für eine Bauernorganisation macht, darf dies künftig auf dem Etikett stehen. 

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Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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