Jedes mögliche EU-Verbot oder jede Reduzierung der Glyphosatnutzung in der Landwirtschaft muss einer vorherigen Wirkungsabschätzung unterzogen werden. Dabei dürfen nicht nur die ökologischen Folgen bewertet werden, sondern auch die Einkommensauswirkungen für die Bauern. Dies war die Kernforderung vieler Abgeordneter des Europäischen Parlaments während einer kürzlich von EURACTIV organisierten Debatte.
„Es besteht wirklich Bedarf an einer Wirkungsabschätzung für jeden Gesetzgebungsvorschlag“, sagte der deutsche Christdemokrat Norbert Lins, Vorsitzender des Agrarausschusses im Europaparlament. Bei der Wiederzulassung von Glyphosat müsse auch geprüft werden, welche Folgen dies für die Nahrungsmittelverfügbarkeit, die Biodiversität und das Einkommen der Landwirte hat, erklärte Bernhard Url, Direktor der Prüfkommission EFSA, in einem Interview mit Euractiv.com.
Glyphosat ist einer der meistverwendeten Wirkstoffe in der europäischen Landwirtschaft. Es ist derzeit in der EU zugelassen, doch diese Zulassung läuft am 15. Dezember 2022 ab. Eine steigende Zahl von EU-Abgeordneten plädiert – angelehnt an das frühere Verbot von RoundUp – für strengere Nutzungsregeln.
Nach den neuen Regeln müssen bei der Zulassung oder Verlängerung eines Pflanzenschutzmittels alle Informationen des Antragstellers offengelegt werden. Dies folgte auf ein Urteil des EuGH im März 2019, das die Prüfkommission EFSA verpflichtete, Zugang zu sämtlichen Sicherheitsstudien zu Glyphosat zu gewähren.
Das Wiederzulassungsverfahren für Glyphosat wird daher von vielen in Brüssel und in der Branche mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Sowohl die Entscheidung über Glyphosat als auch die Ausrichtung der europäischen Pestizidpolitik hängt maßgeblich davon ab, ob der europäische Prüfprozess transparent genug sein wird.
Darüber hinaus wurden mit dem Green Deal neue Richtlinien für Lebensmittelsicherheit, Biodiversität, ländliche Entwicklung und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) angekündigt. Innerhalb dieser Philosophie ist geplant, den Einsatz chemischer Mittel in der Land- und Gartenwirtschaft innerhalb von zehn Jahren zu halbieren. Somit wird deutlich, dass die Glyphosatdebatte sich nicht nur im Agrarausschuss (AGRI) des Parlaments abspielen wird, sondern auch in den Ausschüssen für Umwelt (ENVI), Lebensmittelsicherheit (EFSA), regionale Entwicklung (REGI) und Finanzen (BUDG).
Die Idee einer vorab durchgeführten Wirkungsabschätzung stößt nicht von allen Seiten auf Zustimmung, insbesondere nicht bei Umweltaktivisten, die sich gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat aussprechen. Hans Muilerman, Chemikalien-Koordinator beim Pesticide Action Network EU, sagte: „Das Aufschieben und Nachuntersuchen ist die bewährte Verzögerungstaktik und die traditionelle Antwort derjenigen, die gegen etwas Einwände haben.“
Géraldine Kutas, Generaldirektorin der European Crop Protection Association (ECPA), sprach sich für eine Bewertung aus und betonte, dass Wirkungsabschätzungen wichtig seien, um die Folgen eines Glyphosatverbots für die Nahrungsmittelproduktion, die Ernteerträge und das Einkommen der Landwirte zu verstehen.
In der Europäischen Union ist Glyphosat zumindest noch bis zum 1. Januar 2023 zugelassen. Dennoch wird die Nutzung in verschiedenen Ländern bereits (gestaffelt) eingeschränkt. Die niederländische Landwirtschaftsministerin Carola Schouten hat kürzlich in einem Schreiben an das Parlament erklärt, einem solchen Verbot in Niederlanden nichts abgewinnen zu können. Sie reagiert damit auf eine parlamentarische Anfrage von Tjeerd de Groot (D66). Nach Schoutens Angaben, die dem Rat der niederländischen Prüfkommission Ctgb folgen, gibt es derzeit keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Anlass zu einem Verbot glyphosathaltiger Mittel geben.

