Die Staatsanwälte im Prozess gegen die vier MH17-Beschuldigten verweigern den Angehörigen den Einblick in die vollständige Strafakte. Die Staatsanwaltschaft fürchtet, dass Beweismaterial über die Angehörigen an die Medien gelangen könnte, wodurch eine Art „Trial by Media“ entstehen könnte.
Ein Teil der Angehörigen ist damit nicht einverstanden und möchte alles nachlesen können. Laut ihren Anwälten ist „alles zu wissen“ wichtig für die Trauerbewältigung. Gerade die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Teile des Beweismaterials (noch?) nicht teilen möchte, erweckt nach Ansicht der Kritiker den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft offensichtlich etwas zu verbergen hat. Dabei spielt auch eine Rolle, dass die Staatsanwaltschaft prinzipiell zwischen „Veröffentlichung“ und „An Angehörige zur Einsicht geben“ unterscheidet, wie eine Erläuterung auf einer Pressekonferenz zeigte.
Opfer und Angehörige haben gesetzlich das Recht auf Unterlagen aus der Prozessakte, wenn ein Gerichtsverfahren geführt wird. Eine solche Akte enthält unter anderem Vernehmungsprotokolle, Zeugenaussagen und Berichte aus forensischen Untersuchungen. Im Strafprozessrecht steht, dass Opfer das Recht auf „eine Abschrift von Prozessunterlagen, die für sie von Bedeutung sind“, haben. Die Angehörigen sagen, dass die gesamte Akte „für sie von Bedeutung ist“.
Die Staatsanwaltschaft schrieb den Angehörigen von MH17 jedoch im vergangenen Herbst, dass sie nicht mehr als eine Zusammenfassung lesen werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft gibt an, dass die Angehörigen eine 160 Seiten umfassende Zusammenfassung erhalten, die gesamte Akte mit 36.000 Seiten jedoch vertraulich bleibt. Mehr als 99 % der Ermittlungsergebnisse bleiben somit für die Angehörigen geheim.
Normalerweise erhalten Opfer und Angehörige die benötigten Unterlagen schon lange vor Beginn eines Gerichtsverfahrens. Dies sei laut Staatsanwaltschaft bei dem MH17-Prozess offenbar nicht erwünscht. Das Gesetz ermöglicht es, Prozessunterlagen nicht herauszugeben, wenn dies die Strafverfolgung oder Ermittlung gefährden könnte. Nach Aussage der Anwälte der Angehörigen ist dies hier jedoch nicht der Fall.
Zudem zeigte sich am Dienstag, dem zweiten Verhandlungstag, dass die Anwälte zwar Einsicht in ein noch nicht öffentlich gemachtes Protokoll über „die großen Linien des Prozesses“ hatten, jedoch nicht in zahlreiche damit zusammenhängende relevante Nebendossiers. Außerdem mussten die Anwälte offenbar versprechen, diese Informationen nicht mit ihren Mandanten bzw. Angehörigen zu teilen.
Piet Ploeg, Vorsitzender der Stiftung Flugzeugunglück MH17, die die meisten Angehörigen vertritt, ist mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden. Sie wollen so viel Einblick wie möglich in die Prozessunterlagen und das möglichst schnell. Angehörige möchten ihr Rederecht wahrnehmen. Und um sich vorzubereiten, müsse man wissen, welche Beweise es gibt und was Zeugen genau ausgesagt haben. Nur eine 160-seitige Zusammenfassung erscheine ihm wenig. Man wisse nicht, was in den anderen 36.000 Seiten steht, sagte er. Die Staatsanwaltschaft hält die 160 Seiten für ausreichend, um sich vorbereiten zu können.

