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Deutscher Bundestag diskutiert Einwände gegen neues Tierschutzgesetz

Iede de VriesIede de Vries
Der endgültige Gesetzesentwurf der deutschen Bundesregierung zur Erweiterung des Tierschutzgesetzes wurde letzte Woche vorgestellt, und am Montag findet im Landwirtschaftsausschuss des Bundestags eine erste Anhörung dazu statt. Nachdem viele Bundesländer und Agrarverbände über achtzig Änderungsvorschläge eingereicht hatten, hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erneut einige Änderungen vorgenommen.
Afbeelding voor artikel: Duitse Bondsdag bespreekt bezwaren tegen nieuwe wet dierenwelzijn

Der Entwurf folgt auf monatelange Verhandlungen zwischen den Koalitionsparteien und den regionalen Landesregierungen. Die Gesetzesänderung betrifft bedeutende Bereiche der Haltung von Vieh und anderen Tieren, wie den Online-Tierhandel, Haustiere im privaten und landwirtschaftlichen Bereich sowie die Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen. 

Das neue Gesetz enthält strengere Regeln zum Tierschutz, darunter verbesserte Lebensbedingungen in Ställen, Beschränkungen von körperlichen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit sowie ein Verbot der traditionellen "Anbindehaltung" von Kühen und Ziegen. Ein solches Anbindeverbot tritt erst in zehn Jahren in Kraft. Für die kleinen gemischten Betriebe in den süddeutschen Alpen wird eine Ausnahme für das Anbinden von Kühen in den Winterställen gemacht.

Darüber hinaus sollen nicht heilende Eingriffe, wie das Kupieren von Schwänzen, bei Lämmern verboten werden, und auch für Ferkel gelten künftig strengere Vorschriften. Beim Abrennen von Hörnern bei Kälbern wird künftig eine Betäubung erforderlich sein, und in Schlachthöfen sollen Videokameras die Arbeitsabläufe überwachen. Zudem wird es künftig verboten sein, hochträchtige Ziegen und Schafe zu handeln und zu schlachten.

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Kritik am Gesetzesentwurf kommt aus verschiedenen Richtungen. Agrarorganisationen, wie der Bauernverband, warnen vor einer finanziellen Belastung für die Viehhalter. Sie fürchten, dass die Kosten der Stallumbauten viele Landwirte aus dem Markt drängen werden, zumal angekündigte Fördermittel nicht ausreichen, um die neuen Investitionen zu decken. 

Natur- und Tierschutzorganisationen hingegen halten die vorgeschlagenen Reformen für nicht weitreichend genug. Besonders kritisiert wird die langen Übergangsfristen und die Tatsache, dass die Kombination aus Außen- und Innenhaltung nicht vollständig verboten wird. Dies wird als Kompromiss gesehen, der dem Tierschutz nicht ausreichend gerecht wird.

Auch innerhalb der Regierungskoalition von SPD, Grünen und FDP gibt es Uneinigkeit über den Vorschlag der zwei Grünen-Minister für Landwirtschaft und Tierschutz. Einige SPD-Politiker fordern strengere Regeln. Die FDP hingegen meint, dass der Entwurf ein falsches Signal an die Landwirtschaft sende und plädiert für eine Lockerung der Vorschriften, um die bürokratische Belastung für die Landwirte zu reduzieren.

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Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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