Im deutschen Grundgesetz ist festgelegt, dass die Staatsausgaben nur begrenzt steigen dürfen und keine „neuen Schulden“ gemacht werden dürfen. Für die zusätzliche militärische Unterstützung für die Ukraine und für das SPD-Wahlversprechen zur wirtschaftlichen Erholung (einschließlich der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns) ist eine Lockerung dieser „Schuldenbremse“ notwendig, die die liberale FDP in der vorherigen „Ampelkoalition“ zwei Jahre lang verhindert hat. Damals war übrigens auch die CDU/CSU-Opposition gegen zusätzliches Geld für die Ukraine und für den wirtschaftlichen Aufschwung.
Diese zwei zentralen Punkte eines „Schwarz-Rot“-Koalitionsabkommens müssen diese Woche in zwei außerordentlichen Sitzungen des Bundestags in der „alten“ Zusammensetzung beschlossen werden, weil für eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Diese Mehrheit haben CDU/CSU und SPD nach der nächsten Woche, wenn der neue Bundestag erstmals zusammentritt, nicht mehr. Die derzeit noch amtierende (gestürzte) Mitte-links-Koalition aus SPD und Grünen hat zusammen mit CDU/CSU noch die nötige Zweidrittelmehrheit.
Diese ersten beiden Hürden sind für den Designierten und zukünftigen Kanzler Merz noch nicht sicher genommen, da der Parteivorstand der Grünen von verschiedenen Unklarheiten und vagen Formulierungen spricht. Daher ist noch nicht sicher, ob die Grünen (die von CDU/CSU außerhalb einer neuen Regierung gehalten werden) die geplante Grundgesetzänderung unterstützen werden. Dabei spielt auch eine Rolle, dass Merz seine übrigen Pläne in den kommenden Wochen auf sechzehn Arbeitsgruppen von CDU und SPD im neuen Bundestag verschieben will, darunter eine für Landwirtschaft.
Durch diese von Merz angedachte Arbeitsweise haben die Grünen keine Sicherheit, ob viele aktuelle Vorschläge ihres BMEL-Ministers Cem Özdemir das Ziel erreichen oder durch einen neuen (CDU-) Landwirtschaftsminister in der Schublade verschwinden. Dabei spielt es eine Rolle, dass CDU/CSU in den letzten Jahren in der Opposition zwar gegen die meisten Landwirtschaftsvorschläge gestimmt hat, aber kaum eigene Konzepte oder Vorschläge eingebracht hat.
So ist völlig unklar, wie die neue Schwarz-Rote Koalition mit dem seit Jahren schleppenden „Modernisierungs- und Zukunftsplan“ der ZKL-Kommission Borchert verfahren wird. Gleiches gilt für das seit fünf Jahren ruhende „Gülle-Gesetz“, bei dessen Umsetzung viele von der CDU geführte Bundesländer nur zögerlich mitarbeiten. Das einzige Thema, bei dem jetzt bereits klar ist, dass es den Abschluss schaffen wird, ist die Rücknahme der viel diskutierten Abschaffung des günstigen Agrardiesels. Ebenso steht fest, dass die neue deutsche Regierung sich nicht gegen das Mercosur-Abkommen stellen wird.
Der Vorsitzende des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, sieht im Ergebnis der ersten Koalitionsgespräche Licht und Schatten. Der Bauernpräsident freut sich über die vollständige Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückerstattung. Kritisch sieht Rukwied jedoch die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro, insbesondere in Obst-, Gemüse- und Weinbau.

