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Österreich darf den Lkw-Verkehr über den Brennerpass nicht blockieren

Iede de VriesIede de Vries
Österreich droht, drei wichtige Beschränkungen für Schwerlastverkehr über den Brennerpass aufheben zu müssen. Laut dem Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs sind die Maßnahmen unzureichend begründet und teilweise mit dem freien Warenverkehr unvereinbar.
EU-Generalanwalt: Österreichische Fahrverbote für Lkw-Verkehr am Brennerpass verstoßen gegen EU-Recht.Foto: Pexels

Italien hatte gegen Österreich wegen der Beschränkungen für Lastwagen auf der A12 durch das Inntal und der A13 über den Brenner Klage eingereicht. Der Generalanwalt gibt Rom weitgehend Recht. Das nächtliche Fahrverbot, das Winterfahrverbot an Samstagen und ein Verbot für bestimmte Güter verstoßen laut dem EU-Richter gegen das EU-Recht.

Mit dem Zug

Besonders das Verbot für Lastwagen mit Gütern, die auch per Bahn transportiert werden können, steht in der Kritik. Österreich hätte diese Maßnahme erneut überprüfen müssen, nachdem sich die Luftqualität entlang der Route verbessert hatte. Das Land hat laut dem Generalanwalt unzureichend geprüft, ob das Verbot noch notwendig ist oder gelockert werden könnte.

Damit wird jedoch nicht das österreichische Ziel abgelehnt, mehr Güter von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die rechtliche Begründung der bestehenden Beschränkungen. Österreich verteidigt seine Politik mit dem Schutz der Umwelt, der Gesundheit der Bevölkerung und der Verkehrssicherheit entlang der stark befahrenen Alpenroute.

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In der Nacht

Auch das Nachtfahrverbot könne laut dem rechtlichen Gutachten in seiner jetzigen Form nicht bestehen bleiben. Die Maßnahme würde den Lkw-Verkehr nicht wirklich verringern, sondern vor allem auf den Tag verlagern. Außerdem sei das Verbot nicht konsequent und systematisch angewendet worden, um das angestrebte Umweltziel zu erreichen.

Das Winterfahrverbot gilt samstags von Januar bis Anfang März und betrifft schwere Lastwagen auf der stark befahrenen Nord-Süd-Route durch die Alpen. Laut dem Generalanwalt ist diese Maßnahme diskriminierend und es fehlt eine ausreichende Rechtfertigung.

Dosierung

Eine österreichische Beschränkung hält juristisch jedoch stand: das Dosiersystem für Lastwagen an stark frequentierten Tagen. Bei diesem System werden aus Deutschland maximal dreihundert Lastwagen pro Stunde auf der A12 zugelassen. Italien hat laut dem Gutachten nicht nachgewiesen, dass dies einer verbotenen Einschränkung des Warenverkehrs entspricht. Das Gutachten ist nicht bindend, aber der Gerichtshof folgt dem Generalanwalt bei seinem endgültigen Urteil oft.

Appell an die EU

In Österreich haben SPÖ und die Grünen enttäuscht reagiert. Sie befürchten, dass wirtschaftliche Interessen schwerer wiegen als Gesundheit und Nachtruhe der Anwohner. Beide Parteien verlangen, dass Österreich, Deutschland, Italien und die Europäische Kommission gemeinsam mehr Güterverkehr auf die Schiene verlagern und den Lkw-Verkehr besser koordinieren.

Bau des Tunnels

Eine wichtige Rolle spielt dabei der Brenner-Basistunnel zwischen Innsbruck und Fortezza. Diese 55 Kilometer lange, nahezu ebene Bahnverbindung soll eine attraktivere Alternative für den internationalen Güterverkehr bieten. Das gesamte Tunnelsystem umfasst etwa 230 Kilometer Haupt-, Verbindungs- und Zugangstunnel.

Mit der neuen Bahnverbindung können längere und schwerere Güterzüge schneller durch die Alpen fahren. Die Bauherren erwarten, dass dadurch ein erheblicher Teil des Güterverkehrs auf die Schiene verlagert wird, was Staus, Lärm und Emissionen in den Tälern reduziert.

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Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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