IEDE NEWS

Ausbeutung in Pilzzuchtbetrieb nicht bewiesen; deutlich mildere Freiheitsstrafe

Iede de VriesIede de Vries

Drei MĂ€nner und ein Limburger Pilzzuchtbetrieb sind in der Berufung zu deutlich geringeren Strafen verurteilt worden als ursprĂŒnglich vom Gericht. Die hunderten betroffenen polnischen Saisonarbeiter erhalten keine Nachzahlungen oder Schadensersatz.

Der GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Betriebs wurde in der vergangenen Woche zu 9 Monaten GefĂ€ngnis verurteilt statt zu zwei Jahren, wegen UrkundenfĂ€lschung sowie Waffen- und Munitionbesitz. Das Berufungsgericht befand, dass nicht ausreichend nachgewiesen wurde, dass Zwangsarbeit oder Ausbeutung vorlagen.

Im Jahr 2012 fĂŒhrte die Polizei eine Razzia im Betrieb durch, da vermutet wurde, dass 600 polnische Mitarbeiter ausgebeutet wurden. Die hunderten polnischen SaisonkrĂ€fte mussten unter sehr schlechten Bedingungen arbeiten. Zudem mussten sie einen Teil ihres Lohns fĂŒr Unterkunft, Verpflegung und Krankenversicherung abgeben.

Außerdem wurden sie unter Mindestlohn bezahlt. Das Unternehmen wurde damals mit einer Geldstrafe von 75.000 Euro belegt und wurde kurz nach der Razzia fĂŒr zahlungsunfĂ€hig erklĂ€rt.

Das Berufungsgericht hĂ€lt es fĂŒr erwiesen, dass der GeschĂ€ftsfĂŒhrer die Begehung von UrkundenfĂ€lschung angewiesen hat, indem im Zeiterfassungssystem fĂŒr die polnischen Mitarbeiter Abschöpfmodule und unfaire Rundungen eingebaut wurden. Dadurch wurden weniger Stunden erfasst als gearbeitet, und die Gehaltsabrechnungen wiesen nicht die tatsĂ€chlich geleisteten Stunden aus.

Nach Ansicht der Richter lag zwar schlechtes Arbeitgeberverhalten vor, was aber nicht automatisch Ausbeutung oder moderne Sklaverei bedeutet. Im Aktenmaterial fanden sich nicht genĂŒgend Hinweise auf Ausbeutung der polnischen Mitarbeiter oder auf eine systematisch schlechte Behandlung.

Der Betrieb verwendete sogenannte „Manipulationssoftware“: die zuvor genannten Abschöpfmodule bei den Arbeitszeiten, die dazu fĂŒhrten, dass die polnischen Mitarbeiter weniger bezahlt bekamen. Der Mann, der diese Software entwickelt hat, wurde nun zu einer gemeinnĂŒtzigen Arbeit von 60 Stunden verurteilt.

Ein weiterer Verantwortlicher fĂŒr die Lohnbuchhaltung wurde in der Berufung zu 240 Stunden gemeinnĂŒtziger Arbeit verurteilt. Diese Strafe ist niedriger als die zuvor vom Gericht verhĂ€ngten 6 Monate GefĂ€ngnis, hauptsĂ€chlich weil die Angelegenheit erst jetzt, nach fast zehn Jahren, verhandelt wird.

Die Staatsanwaltschaft hatte Schadensersatz fĂŒr die betroffenen polnischen Mitarbeiter gefordert. Das Gericht weist diese Forderung zurĂŒck, da die Höhe des erlittenen Schadens fĂŒr die Mitarbeiter nicht einfach zu bestimmen ist.

Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederlĂ€ndischen Originalversion generiert.

Verwandte Artikel