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Dreizehn anonyme Zeugen im Prozess gegen vier MH17-Beschuldigte

Iede de VriesIede de Vries

NiederlĂ€ndische und internationale Ermittler werden bald einen letzten Versuch unternehmen, die letzten beiden Opfer des im Jahr 2014 abgeschossenen malaysischen Passagierflugzeugs MH17 zu identifizieren. Dabei handelt es sich um Ermittler des NiederlĂ€ndischen Forensischen Instituts (NFI) und der Internationalen Kommission fĂŒr Vermisste (ICMP).

Bei dem FlugzeugunglĂŒck ĂŒber dem Osten der Ukraine kamen 298 Menschen ums Leben. Von einem 16-jĂ€hrigen Jugendlichen und einem 58-jĂ€hrigen Mann wurde bisher keine DNA gefunden; sie sind bis heute ebenfalls nicht identifiziert worden. Ihre IdentitĂ€t wurde nicht bekanntgegeben.

Die Ermittler verfĂŒgen noch immer ĂŒber Knochenfragmente von der UnglĂŒcksstelle, aus denen damals keine DNA gewonnen werden konnte, dies aber mit neueren Techniken möglicherweise nun doch gelingt. DafĂŒr wird das niederlĂ€ndische Institut NFI mit der internationalen ICMP zusammenarbeiten, die eine spezielle Technik entwickelt hat, um das DNA-Material erneut zu testen.

Am kommenden Montag beginnt vor dem besonders gesicherten Gericht am Flughafen Schiphol die erste Verhandlung im MH17-Prozess gegen drei Russen und einen Ukrainer. Flug MH17 der Malaysia Airlines wurde am 17. Juli 2014 von einer BUK-Rakete ĂŒber der Ukraine abgeschossen. Die Ermittler und AnklĂ€ger des internationalen Gemeinsamen Ermittlerteams (JIT) stellten fest, dass die BUK-Rakete vom russischen MilitĂ€r stammte.

Den vier Beschuldigten wird vom niederlÀndischen Staatsanwalt vorgeworfen, an dem Transport dieser Raketeneinheit von einer russischen Kaserne bei Kursk zum damaligen Frontabschnitt im Osten der Ukraine mitgewirkt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wird sie des Mordes an den 298 Insassen des Flugzeugs beschuldigen, darunter 196 NiederlÀnder.

Erst im Prozess wird klar werden, welche Beweismittel das JIT gegen sie gesammelt hat. Auch wird dann erst bekanntgegeben, welche Zeugen geladen werden. Es steht jedoch bereits fest, dass dreizehn Zeugen im MH17-Prozess aus SicherheitsgrĂŒnden anonym bleiben werden. Vermutlich handelt es sich um ukrainische oder russische Zeugen, die den niederlĂ€ndischen Ermittlern Aussagen gemacht haben. Laut Justiz bestĂŒnden „erhebliche Risiken fĂŒr die Zeugen“.

Sie haben Anspruch auf Schutz, da sie sich durch ihre Aussagen bedroht fĂŒhlen könnten und weil ihre Gesundheit und Sicherheit gefĂ€hrdet sein könnten. Anonyme Zeugen werden mit dem Code X und einer Zahlenreihe mit vorangestelltem V bezeichnet. Diese Zahlen geben keine Auskunft ĂŒber die Anzahl der Zeugen. Neun der dreizehn anonymen Zeugen wurden 2019 gehört, drei im Jahr 2018 und einer im Jahr 2016.

Bei einem Zeugen wurde der Antrag auf AnonymitĂ€t abgelehnt. Nach EinschĂ€tzung des Untersuchungsrichters könnte sich diese Person aufgrund ihrer Aussage zwar unsicher fĂŒhlen, doch die GewĂ€hrleistung ihrer AnonymitĂ€t sei praktisch unmöglich. Es ist bisher unklar, ob dieser Zeuge vor Gericht geladen wird.

Personen, die Symptome des Coronavirus zeigen und kĂŒrzlich in Gebiete gereist sind, in denen sich die Krankheit verbreitet hat, dĂŒrfen nicht an Anhörungen im MH17-Prozess teilnehmen. Das Verfahren wird von mehr als 400 Journalisten aus Dutzenden LĂ€ndern begleitet werden. Aufgrund des Ausbruchs des COVID-19-Coronavirus raten Gesundheitsbehörden Menschen, die in Risikogebieten waren und grippeĂ€hnliche Symptome oder Fieber zeigen, zu Hause zu bleiben.

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Ukraine

Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederlĂ€ndischen Originalversion generiert.

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